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Thema: Auto rollern, Eintragen ??? Di Sep 20 2011, 19:31
Hallo Scheunenvolk,
bin nach langer Zeit wieder mal bei euch und hab ne kleine frage.
Wenn man das Auto rollern will, zb. Mattschwarz, muss man das eintragen lassen ??
danke im vorraus für eure antworten.
dragon1916 Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Di Sep 20 2011, 19:32
nein, kannst deine farbe machen wie du willst,kannst ihn auch mit unterbodenschutz streichen, alles egal.muss nicht eingetragen werden
gruß Patrick
Cazador ..
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Di Sep 20 2011, 19:34
Nee kann mir nicht vorstellen das das den Tüv interessieren sollte.
Sprint .
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Di Sep 20 2011, 19:36
aber vergess das Abkleben der Scheiben nicht
Patte Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Di Sep 20 2011, 19:38
dragon1916 schrieb:
kannst ihn auch mit unterbodenschutz streichen,
sieht bestimmt urig aus lol
ne spass brauchste nicht eintragen
FloHero Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Di Sep 20 2011, 22:25
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob die Farbe im Fahrzeugbrief geändert werden muß, das hab ich mich auch schon immer gefragt, da stehts ja drin....
Hmmmm
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Sep 20 2011, 22:27
das ist irgendwie vorgeschrieben, das bei ausfuhr eines neuwagen auch die farbe im brief steht.
ist der wagen aber erstmal verkauft, ist es hinterher latte, welche farbe der halter drauf macht oder nicht.
aber komplett verchromen darfste ein auto nicht, wenn du damit im öffentlichen verkehr teil nimmst.
gruß dr. risse
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Sep 20 2011, 22:37
ebend wo anderes gefunden :
also ich hab mich deswegen gerade belesen... also ihr könnt eure autos lacken wie ihr wollt und müsst esnet eintragen lassen etc. es sei den ihr lackiert die identnr mit dann schaut dies anders aus aber selbst danach kräht eigentlich kein hahn... laut § 27 stvzo gibt es eine meldepflicht und dann schaute ich nach und da stand es sei abgeschaft worden ob das nun so ist oder nicht sei mal dahin gestellt... meiner ist rot schwarz und in den papieren steht grau... aber im motorraum ist er halt noch grau.... was wäre denn wenn mir einer ins auto fährt und ich bau nur mal wieder zur reparatur teile in einer anderen farbe dran und müsste dann losrennen wegen sowas... hab auch meinen tüv mann gefragt und auch er sagte man müsse dies nicht eintragen... nur wenn ich die farbe mit folie ändern würde dann müsste ich es eintragen lassen... klingt komisch ist aer so.. so ist nun mal die deutsche(komplizierte) rechtslage.. viel wind um nix...
gruß dr. risse
FloHero Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Di Sep 20 2011, 22:40
Na das is mal ne Aussage!!!!!
Gut Risse, sehr gut
DanielSun Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 00:12
FloHero schrieb:
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob die Farbe im Fahrzeugbrief geändert werden muß, das hab ich mich auch schon immer gefragt, da stehts ja drin....
Hmmmm
naja manchmal stimmt das auch ned ^^ z.b. der t5 den wir auf der firma haben is blau original vom werk und inne papiere steht weiss
naja aber eigendlich is egal was da steht ^^
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 10:21
Ich kannte es auch das die Meldepflicht stande ist anscheinend aber nicht mehr so..
Aber man sollte aufpassen wenn man dann mit dem Auto ins Ausland fährt da könnte es ärger geben wenn die Farben nicht im Schein stimmen..
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 10:26
es giebt woll einige unstimigkeiten ob nun eintragen oder nicht.Wie wäre es mit einer anderen lösung.Raufasertapete!! tapezier dein wagen anstatt den um zu rollen.Ich glaub da haste echt keine probleme beim tüv.Aber das gesicht der Amtsdame wenn sie die farbe ändern soll in dein Schein wäre der hammer.
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 13:25
farbe muss nicht geändert werden, bei mir steht auch blau und der wagen ist grün. wenn die farbe im brief geändert werden SOLL dann muss das der tüv richtig eintragen den die dame auf der zulassungsstelle darf nur die farbe eintragen die laut den listen der herrsteller zu dieser fahrgestellnummer eingetragen ist (hab da mal mit einer dieser damen drüber gesprochen)
dr risse meinte was davon das verchromen nicht erlaubt sei, das ist so nicht ganz richtig. es hat nur noch keiner gemacht. es gibt aber einen folienmenschen der eine chromfolie entwickelt hat und ein dorfsherrif wollte ihm eine reindrücken. das verfahren läuft noch, und es gab schon etliche test ob es mehr blendet als weiß oder schwarz und so weiter, und bis jetz sieht es so aus als ob er recht bekommt, somit wäre chromfolie oder halt echtes chrom zulässig! man muss bei sowas ja auch immer bedenken wieviel fläche einen blenden kann, bei einem runden auto wäre das nur eine kleine stelle, den einfallwinkel des lichts ist gleich ausfallwinkel. somit wäre eine große verschromte stoßstange eines amerikanischen lkw's auf deutschen straßen auch nicht zulässig.
Fiestapuzzler .
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 13:39
Aber noch gibt es in Deutschland keine offizelle Zulassung für die Chromlackierung, nicht wegen der Blendeffekte, denn ein polierter Autolack, Reflektiert genau so, sondern eher wegen der Ablenkung im Verkehr, weil so ein Lack extrem auffallen würde, wobei mir die Erklärung auch nicht ganz schlüssig ist, weil dann dürften auch keine Effektlackierungen gemacht werden.
@Dr.Risse,
wo steht geschrieben, das für folierte Fahrzeuge das LAckkleid eingetragen weden muss?, denn das wäre mir ganz was neues, denn dann müßten ja alle Feuerwehrfahrzeuge zum TÜV, weil die vollflächig beklebt werden und auch unsere Abteilung Trim-Line, hätte jede Menge zu tun. die ganzen Fahrzeuge vom TÜV abnehmen zu lassen.
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Markus
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 14:16
Also gesetzlich ist es vorgeschrieben das an dem Auto glaub 30% verchromt sein darf..
Weil anosnten ist es nicht STVO gültig, wegen refelektionen ect...
Weil Phosphor Farben oder andere selbstleuchtenden Farben sind auch nicht erlaubt.....
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Mi Sep 21 2011, 15:39
das mit den folierten autos habe ich aus einem anderen forum abkopiert, das kommt nicht von mir.
gruß dr. risse
Cazador ..
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 16:18
Guck Guck
Chromwagen zugelassen
Der Wagen hat beim wiederaufbau eine Chromhaut bekommen. Wurde so übern Tüv gefahren und ist angemeldet.
Mr.Pink Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 16:41
man darf doch sein auto aber nicht "POLIZEI" oder "NOTARZT" Farben machen oder?
Roschi Ehrenmoderator
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 16:42
Die Farben schon, aber nicht die Schriftzüge...
groggi86 .
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Thema: Re: Auto rollern, Eintragen ??? Mi Sep 21 2011, 18:05
Roschi dieses ist nicht ganz richtig die Farben der Polizei ist egal aber die Tagesleuchtfarben die bei den Feuerwehr und krankenwagen drauf sind dürfen keine Privat leute auf sein auto haben da es signal farben der Feuerwehr und Krankenwagen sind
es sei denn es hat sich mitlerweile wieder geändert